Italien.ch Logo
  • Home
  • Allgemeine infos
  • entdecken
  • erleben
  • Ferienplanung
  • reise-angebote
  • Business & Verkehr
Header Italien.ch Fotos
 
Menu
  • Hauptseite
  • Italien allgemein
  • Italien entdecken
  • Italien erleben
  • Ferienplanung
  • Reiseangebote
  • Business & Verkehr
Dienste
  • Link-Verzeichnis
  • Prospektbestellung
  • News
  • Partner
Persönliche Werkzeuge
  • Anmelden

Lucio Dalla - Der „Cantautore“ zurück in der Schweiz | Gewinne 2x 2 gratis Tickets für Basel oder Lugano

Motorradfahren in Italien

aus Italien.ch, Ihr neues Portal rund um Italien.

Wechseln zu: Navigation, Suche

Es gilt das unter "Autofahren" und "Autobahnen" geschriebene. Die Warnweste ist für Zweiräder (noch) nicht vorgeschrieben. Natürlich gilt grundsätzlich Licht- und Helmpflicht.

Vorsicht: sogar auf Autobahnen muss man mit grossen und tiefen Löchern in der Fahrbahn rechnen. Allein in Rom sterben jedes Jahr angeblich fünf Rollerfahrer wegen der "buche", der Schlaglöcher.

Zu drakonischen Geldbussen droht Beschlagnahme des Motorrads/Rollers für 60 Tage bei erheblichen Verstössen (wie Wheelies, Slalom-, Stehend- und Einhandfahren, erheblicher Tempoüberschreitung, Rechtsüberholen, Benutzung der Standspur). Die endgültige Beschlagnahme wurde wieder abgeschafft, die Verwahrungskosten trägt aber der Fahrer/Halter.

Ab Juli 2006 soll es erlaubt sein, Beifahrer auf dem 50er-Roller (Motorino/Ciclomotore) mitzunehmen, wenn der dafür zugelassen ist, zwei Sitze hat und der Fahrer volljährig ist. Italienische Roller sollen an einem neuen Kennzeichen erkennbar sein, wenn sie die Bedingung erfüllen (ich habe noch keines gesehen). Roller mit altem Kennzeichen dürfen dann nach wie vor nur einfach besetzt werden. "Oben ohne" (Helm) und ein Helm ohne "ECE 22"-Kennzeichnung gelten in Italien ebenfalls als erheblicher Verstoss mit den o.g. drakonischen Folgen!

Einen Helm mit "ECE 22"-Kennzeichnung erkennt man am Aufnäher (meist) auf dem Kinnriemen, der ein E mit Länderkennziffer im Kreis und dahinter eine Ziffernfolge, die mit 04 (ältere E22-04-Norm) bzw. 05 (aktuelle E22-05-Norm) beginnt, aufweist. Ein Aufkleber genügt nicht, die hierzulande teilweise beliebten "Braincaps" oder "Eierschalen" auch nicht!

Dafür genügt in Italien für Leichtkrafträder (bis 125 ccm, bis 11kW) der Pkw-Führerschein, Klasse B, früher Klasse 3. A1-Fahrer dürfen erst ab 18 Jahren einen Sozius dabeihaben. Achtung: Österreich erkennt die Führerscheinklasse A1 überhaupt erst ab 18 Jahren an.

Die zulässigen Geschwindigkeiten betragen:


 

Autobahn

Schnellstraße

Außerorts

Innerorts

PKW, Wohnmobil
weniger als 3,5t

130 bzw. 110/130/150* je nach Beschilderung
(110)

110
(90)

90, nicht 100!

50

Gespann
PKW mit Anhänger

80

70

70

50

Wohnmobil
ab 3,5t

100

100
(90)

80

50


Auf italienischen Autobahnen und Schnellstrassen darf nur fahren, wer über mehr als 149 Kubikzentimeter Hubraum verfügt (auch PKW!), auf einzelnen Strecken sind für Motorräder auch mindestens 250 Kubikzentimeter verlangt.

  • Die angekündigte Erlaubnis von Tempo 150 ist nach wie vor nur Theorie.

Die Angaben in Klammern gelten für Regen oder Nässe.

Und Achtung bei der Anreise durch Österreich : der Sozius/die Sozia muss hier mindestens 12 Jahre alt sein. Ausserdem müssen auch Zweiradfahrer Verbandszeug mitführen, wenn auch nicht gleich die grosse PKW-Ausgabe.italianita de

Von „http://www.italien.ch/de/Motorradfahren_in_Italien“

Teile |


Alfa Romeo

Ferrero

Pirelli

La Pagina

Auf Italien.ch werben
Feedback



Über Italien.ch | Impressum | AGB | Datenschutzerklärung | Auf Italien.ch werben

www.Emozioni-Italiane.ch | Made in Italy

Inhalt ist verfügbar unter der Namensnennung-Keine kommerzielle Nutzung